Kita-Kosten Steuerabsetzbarkeit

Berechnen Sie Ihre absetzbaren Kinderbetreuungskosten für die Steuererklärung

Bei anerkannter Behinderung gelten höhere Freibeträge

Rechtliche Grundlagen

§ 32 Abs. 6 EStG - Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten sind als Sonderausgaben absetzbar. Für jedes Kind können zwei Drittel der Kosten, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Jahr (2.000 Euro bei getrennter Veranlagung), abgesetzt werden.

Voraussetzungen

  • Kind muss das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (oder behindert sein)
  • Betreuung dient der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erkrankung eines Elternteils
  • Es muss sich um eine professionelle Kinderbetreuung handeln
  • Nur tatsächliche Aufwendungen können berücksichtigt werden

Besonderheiten bei Behinderung

Für Kinder mit Behinderung, die eine besondere Förderung benötigen (z.B. Förderschule), verdoppelt sich der Freibetrag auf 8.000 Euro pro Jahr (4.000 Euro bei getrennter Veranlagung). Es gibt keine Altersbegrenzung.