Berechnen Sie Ihre absetzbaren Kinderbetreuungskosten für die Steuererklärung
Bei 30% Steuersatz
Kinderbetreuungskosten sind als Sonderausgaben absetzbar. Für jedes Kind können zwei Drittel der Kosten, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Jahr (2.000 Euro bei getrennter Veranlagung), abgesetzt werden.
Für Kinder mit Behinderung, die eine besondere Förderung benötigen (z.B. Förderschule), verdoppelt sich der Freibetrag auf 8.000 Euro pro Jahr (4.000 Euro bei getrennter Veranlagung). Es gibt keine Altersbegrenzung.